Frau mit Schal stranguliertLebenslange Haft nach Mord vor fast 42 Jahren

Knapp 42 Jahre nach dem Tod einer 19-Jährigen in Aschaffenburg ist der Fall gelöst. Durch neue Ermittlungen, DNA-Spuren und ein Geständnis wird der Angeklagte zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt.
Mehr als vier Jahrzehnte nach dem gewaltsamen Tod der 19-jährigen Maria Köhler hat das Landgericht Aschaffenburg ihren Ex-Freund zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Der heute 67-Jährige hat in dem Verfahren gestanden, die angehende Krankenschwester am 30. Juli 1984 in ihrem Zimmer getötet zu haben. "Ich bereue es sehr", sagt der Angeklagte in seinem Schlusswort vor der Strafkammer und spricht von einer spontanen Tat.
Maria hatte sich vor ihrem Tod von dem damals 25-Jährigen getrennt und einen neuen Partner. "Die Tat wäre dem Angeklagten auch ohne das Geständnis nachzuweisen gewesen", sagt der Vorsitzende Richter Karsten Krebs in seiner Urteilsbegründung. "Für die Geschädigte Maria Köhler bestand keine Chance, sich zu wehren." Sie sei vier bis fünf Minuten mit ihrem eigenen Schal stranguliert worden. Das Motiv des Mannes habe allerdings nicht sicher geklärt werden können. Die Kammer geht jedoch nicht von einer spontanen Tat aus. Das Urteil wegen Mordes aus Heimtücke ist noch nicht rechtskräftig.
Anklage sieht Mord als erwiesen an
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der heute 67-Jährige unter anderem aus Wut und Eifersucht die junge Frau erwürgt hat. "Der Angeklagte hat mit Tötungsabsicht gehandelt", sagt Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh in seinem Plädoyer. Der Mann habe die Trennung vom Opfer nicht akzeptiert. Bundschuh wertet die Tat als Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen, der mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Der Nebenklagevertreter, der die beiden Schwestern der Getöteten vertreten hat, hat sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen.
Die Verteidigerin des 67-Jährigen, Diane Waterstradt, erklärt: "Ich gehe nicht davon aus, dass mein Mandant einen Mord begangen hat." Vor 30 oder 40 Jahren wäre der Angeklagte wegen Totschlags verurteilt worden. Der Verdächtige sei zu der jungen Frau gegangen, um mit ihr zu reden und seine Sachen abzuholen. Dabei sei es zu einem Streit gekommen. "Dann hat mein Mandant spontan an dem Schal gezogen, den Frau Köhler getragen hat." Waterstradt beantragte einen Freispruch, aus ihrer Sicht war es Totschlag, der mittlerweile verjährt sei.
Der Verdächtige ist staatenlos
Der staatenlose Verdächtige war nach der Tat in die Türkei geflogen und jahrzehntelang unauffindbar. Mitte 1998 reiste er den Ermittlern zufolge unter einem anderem Namen wieder nach Deutschland ein - zusammen mit seiner deutschen Ehefrau, die er zuvor in der Türkei geheiratet hatte. In Aschaffenburg soll er dann etwa 16 Jahre lang unter falscher Identität gelebt haben, bevor er wieder in die Türkei ausreiste. Der 67-Jährige ist staatenlos, da er seine türkische Staatsangehörigkeit verloren hat, weil er den türkischen Militärdienst verweigert hat.
Ende 2024 hatten sich Altfall-Ermittler der Polizei den ungelösten Fall wieder vorgenommen und den Angeklagten schließlich in der Türkei aufgespürt. Im vergangenen September wurde der Verdächtige nach Deutschland überstellt, wo er seitdem in Untersuchungshaft sitzt. Experten konnten zuvor DNA an der mutmaßlichen Tatwaffe sichern, die mit der DNA des Angeklagten übereingestimmt hat.